Krankmeldung im Urlaub – was ist zu beachten und wie verhält man sich richtig

Für Arbeitgeber ist die Produktivität und Mitarbeit ihres Personals wichtig, um den Betrieb am Laufen und aufrecht halten zu können. Besonders bei mittelständigen und kleinen Unternehmen kommt jeder Ausfall zum Tragen und macht sich deutlich im Ablauf des Betriebes bemerkbar. Kostbar ist also jeder einzelne Mitarbeiter.

Wenn der Arbeitnehmer zwar seinen wohlverdienten und eingereichten Urlaub antritt, wird für eine Überbrückung während dieser Zeit eingeplant und organisiert. Doch was passiert, wenn der Mitarbeiter nach dem Urlaub ankündigt, dass er im Urlaub erkrankt ist und sich nachträglich und zusätzlich krankschreibt? Nicht nur die jeweiligen Urlaubstage können dann im Nachgang noch nach der Genesung in Anspruch genommen werden. Auch die Tatsache allein, dass nach dem Urlaub unter Umständen noch eine lange Arbeitsunfähigkeit womöglich ansteht, lässt jeden Arbeitnehmer die Haare zu Berge stehen.

Wie geht man vor?

Für Arbeitgeber ist es immer sehr schwierig herauszufinden, ob der betroffene Mitarbeiter tatsächlich im Urlaub erkrankt ist, oder ober er sich einfach einen längeren Urlaub durch eine Krankschreibung währenddessen einräumt. Allein durch die Schweigepflicht des Arztes und auch durch den Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeit, kann man als Arbeitgeber in der Regel nur zuschauen. Oder etwa nicht? Es gibt die Möglichkeit bei einem Verdacht, dass der Arbeitnehmer nicht krank sein könnte, einen Detektiv zu engagieren, der dem Ganzen ganz gezielt auf den Grund gehen kann. Denn die Personenobservierung und Beschattung wird hier meist mit sehr viel Know how und Routine durchgeführt und kann auf diese Weise Licht ins Dunkel bringen. Durch die gute Ausbildung des Personal moderner Detektieren, wie die Detektei Hamburg, ist es auf einfachste Weise möglich, schnell die wichtigen Erkenntnisse einholen zu können, um dann die etwaigen Entscheidungen zu treffen. Das notwendige Beweismaterial in Form von Bildmaterial oder Videoaufzeichnungen beispielsweise, kann auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen Bestand haben und eingesetzt werden.

Krank im Urlaub

Für Arbeitnehmer, die sich das ganze Jahr auf ihren großen Urlaub freuen, ihn unter Umständen sogar monatelang geplant haben und dann während dieser Zeit am Urlaubsort erkranken, oder gar schon kurz vor Antritt, geht die Welt unter. Denn sie haben ihren ganzen Ablauf des Jahres exakt auf diese Zeit abgestimmt und organisiert und hinzu kommt, dass sie nun anstatt am Strand in der Sonne relaxen, den Weg zum Arzt einschlagen müssen und ihrem Chef dann beichten müssen, dass sie krank sind und die Arbeitsunfähigkeit einreichen. Für beide Parteien eine nicht gerade schöne Angelegenheit. Wenn sie krank im Urlaub sind, sich womöglich einen Infekt eingeholt haben, der sie mit Fieber, Erbrechen und Durchfall beispielsweise quält, kann das Ganze sich noch zuspitzen und noch unangenehmer werden. Manchmal sogar, je nach Schwere der Infektion, kann es auch zu schwerwiegenden Erkrankungen kommen, der Urlaub muss abgebrochen werden und ein Transport in die Heimat muss schnellstmöglich organisiert werden. Denn in vielen Ländern dieser Welt sind zum Einen die hygienischen Verhältnisse in Krankenhäusern mehr als desolat und zum Anderen auch die medizinische Versorgung.

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